Bleaching
Bei Verfärbungen stehen, je nach Ursache, unterschiedliche Methoden zur Verfügung, um die Zähne aufzuhellen.
Unproblematisch sind äußere Zahnverfärbungen, die durch Auflagerungen von Farbstoffen aus der Nahrung (z.B. rote Beete, Süßigkeiten) oder Genussmitteln (Tee, Kaffee, Rotwein), durch das Rauchen oder durch Medikamente zustande kommen. Diese können in der Regel ohne größere Probleme durch eine „professionelle Zahnreinigung“ (PZR) entfernt werden.
Durch Mikrorisse und Porositäten im Zahnschmelz dringen diese Farbstoffe auch in innere Zahnschichten vor. Bei diesen inneren Verfärbungen und Zähnen, die von Natur aus gelblich oder grau sind, reicht die professionelle Zahnreinigung jedoch nicht aus. Eine Aufhellung der Zähne ist nur mittels Bleichmittel möglich. Ursache interner Verfärbungen können z.B. Medikamente sein, die während der Zeit der Zahnbildung eingenommen und im Zahnschmelz eingelagert wurden.
Eine andere häufige Ursache sind Verletzungen der Zähne durch einen Schlag oder Stoß - hier führt der Blutfarbstoff, dessen Eisen sich mit Substanzen des Zahnbeins verbindet, zum Nachdunkeln des Zahnes.
Wann ist ein Bleaching nicht indiziert?
- Bei Zahnfleischerkrankungen
- Bei kariösen Zähnen, undichten Füllungen oder schadhaftem Zahnersatz
- Bei sensiblen Zahnhälsen
- In der Schwangerschaft
- Bei Füllungen oder Zahnersatz im sichtbaren Bereich (Farbunterschiede)
Zahnersatz kann durch keine der verschiedenen Bleaching-Techniken aufgehellt werden. Bei vorhandenen Kronen oder Füllungen im sichtbaren Bereich kann ein Bleaching daher zu farblichen Disharmonien führen. Wer sich trotzdem zu einem Bleaching entschließt, sollte daher ggf. bereit sein, den Zahnersatz – farblich entsprechend angepasst – erneuern zu lassen.